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Allgemeine FAQs zu Glasfaser Ostbayern

Allgemein

  • Was ist Glasfaser Ostbayern?
    Glasfaser Ostbayern ist ein Projekt für die Bürger und Unternehmer der Region. Ziel ist, die Telekommunikationsinfrastruktur der Zukunft zu schaffen und damit die Position der Region als High-Tech-Standort zu stärken und einen Mehrwert für Privathaushalte zu generieren.
  • Wer steckt hinter Glasfaser Ostbayern?
    Glasfaser Ostbayern ist ein Produkt der R-KOM (Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co. KG) in Zusammenarbeit mit den regionalen Stadtwerken. Gesellschafter der R-KOM sind REWAG (Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG ), SWR (Stadtwerke Regensburg GmbH) und E.ON Bayern AG.
  • Warum Glasfaser Ostbayern?
    Das Glasfaser-Netz ist mehr als nur eine neue Technologie zur Datenübertragung oder ein weiteres Telekommunikationsangebot. Mit der großflächigen Erschließung der Haushalte und Gewerbeflächen der Region steht den Bürgern und Unternehmen die Vielfalt der heutigen und zukünftigen Telekommunikations- und Multimediaanwendungen zur Verfügung. Weil die physikalische Leistungsgrenze der Kupferkabel bei DSL bald erreicht ist und der Bedarf an Bandbreite weiter exponentiell steigt, sind Investitionen in Glasfasernetze als neue physikalische Infrastruktur notwendig. Ohne diesen Glasfaser-Ausbau werden Entwicklungen, wie sie heute in schlecht versorgten, ländlichen Gebieten zu beobachten sind, mit zunehmendem Bedarf und damit steigenden Anforderungen an die Netze auch auf städtische Gebiete und Ballungsräume übergreifen.
  • Warum schon jetzt? DSL reicht doch für die Mehrzahl der Kunden und heutiger Dienste.
    Wenn man die technologische Entwicklung und den verbundenen Bedarf an Highspeed Internet historisch von analogen Modems über ISDN hin zu den DSL-Verfahren in Betracht zieht und einen Blick in die Zukunft wirft, ist absehbar, dass zukünftig Bandbreiten von 100 MBit/s symmetrisch für Business-Anwendungen und auch im Privatbereich gefragt sein werden. Die Leistungsfähigkeit der verfügbaren DSL-Verfahren und das Kupferkabel als Medium sind jedoch weitestgehend ausgereizt. Konsequent ist nur der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen. Damit diese jedoch in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen können, muss aufgrund der notwendigen Tiefbauarbeiten sofort mit dem Ausbau begonnen werden.
  • Wie profitiere ich als Kunde von Glasfaser Ostbayern?
    Glasfaser Ostbayern - ein einziger Anschluss für Kabel TV (analog und digital TV), Telefon und Internet mit Doppel Flat. Eine Technik, die nahezu keine Grenzen kennt und Ihr Zuhause fit für die Zukunft macht.
  • Was habe ich als Hauseigentümer davon?
    Ein Glasfaseranschluss ist ein lohnendes Investment in die Zukunft Ihres Hauses. Bei Verkauf oder Vermietung von Objekten wird die Qualität der digitalen Anbindung immer mehr zum Entscheidungskriterium. Mit einem Glasfaseranschluss werten Sie Ihre Immobilie für die Zukunft auf und verbessern so langfristig Ihre Vermarktungschancen.
  • Wie können Kommunen profitieren?
    Glasfaseranschlüsse werten Gebäude und Grundstücke auf und damit auch die Kommune als Lebensraum. Neuerschließungen können kostengünstig im Zuge der Mitverlegung mit zukunftssicherer Infrastruktur ausgestattet werden. Das steigert die Vermarktungschancen im härter werdenden Grundstücksmarkt.
  • Was bedeutet das für die Glasfaser Ostbayern Ausbaugebiete - Regensburg, Neutraubling (An der Kreuzbreite) und Straubing - und die Region?
    Regensburg, Neutraubling (An der Kreuzbreite) und Straubing erhalten mit Glasfaser Ostbayern ein neues high speed Breitband Netz, basierend auf neuester Technologie. Ein weiterer wichtiger Vorteil für die ostbayerischen Wirtschafts- und Technologiestandorte.
  • Wann geht es los bzw. ab wann werden Bestellungen angenommen?
    Pilotprojekte mit Wohnbaugesellschaften, Neuerschließungen (z.B. Neubaugebiete) und Versorgung mit Kabelfernsehsignalen werden seit 2008 realisiert. Die flächendeckende und systematische Erschließung des Regensburger, Neutraublinger (An der Kreuzbreite) und Straubinger Gebäudebestandes begann Mitte 2009.
  • Wie sieht der Ausbauplan für Regensburg aus?
    Grundsätzliches Ziel der R-KOM ist, innerhalb von 5 Jahren ca. 60% der Wohneinheiten und Gewerbegebäude in Regensburg zu versorgen. Hierfür wird Regensburg in Erschließungsgebiete zu je 5000 Wohneinheiten oder Gewerbekunden - so genannten Cluster - aufgeteilt. Parallel dazu werden bei Neubaugebieten, größeren Wohnbauprojekten oder ohnehin anstehenden Straßenerneuerungen projektbezogene Maßnahmen durchgeführt.
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Technik / Netz

  • Welche Vorteile bringt die Glasfaser mir als Gebäudeeigentümer?
    Die Immobilie wird ohne große Investition und ohne großen Aufwand aufgewertet. In absehbarer Zeit werden Mieter verstärkt Wohnungen und Gewerbeflächen mit dieser Ausstattung wünschen.
  • Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
    Das Netz für Glasfaser Ostbayern wird nach und nach in ganz Regensburg, Neutraubling (An der Kreuzbreite) und Straubing verlegt. Wir legen das Glasfaserkabel dabei im Gehwegbereich durch Ihre Straße und schließen mit Ihrer Gestattung auch gleich das Gebäude an. Der Vorteil: Mit einer einzigen Baustelle können beide Arbeiten zeitgleich abgeschlossen werden.
  • Wie tief wird gegraben?
    In den Gehwegen wird 60-80 cm tief und ca. schaufelbreit gegraben; wenn vorhanden, werden bestehende Glasfaserkabel oder Rohranlagen genutzt.
  • Wie wird das Kabel ins Haus eingeführt?
    Mit einer Bohrung von wenigen Zentimetern Durchmesser wird das Glasfaserkabel in das Gebäude eingeführt. Danach wird die Gebäudeeinführung wieder wasser- und gasdicht abgesichert.
  • Sieht hinterher alles so aus wie vorher oder sind Schäden zu erwarten?
    Selbstverständlich verpflichtet sich R-KOM, in Ihrem Gebäude und auf Ihrem Grundstück alles wiederherzustellen, sowie entstandene Verunreinigungen und eventuelle Schäden zu beheben.
  • Verbraucht das Glasfaserkabel Strom?
    Nein. Die Glasfaser selbst braucht keinen Strom. Aber die aktive Anschlusstechnik wird bei Nutzung minimale Mengen an Strom verbrauchen.
  • Geht von der Glasfaser Strahlung aus?
    Nein. Die Signale im Glasfaserkabel werden rein optisch durch Licht übertragen. Strahlung oder elektromagnetische Felder entstehen nicht. Das Kabel ist elektrisch nicht leitend also besteht auch keine Gefahr oder Beeinträchtigung durch Blitzschläge oder sonstige Überspannungen.
  • Wie funktioniert das mit der hausinternen Verkabelung?

    Hier gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

    FTTH (Glasfaser bis in die Wohnung) FTTB (Glasfaser bis ins Haus)
    Alle Gebäude in Planung, Neubauten und Gebäudemodernisierungen sollten vollständig mit Glasfaser verkabelt werden. Glasfaserkabel werden dabei bis in jede Wohneinheit verlegt. Diese Variante spart die doppelte Hausverkabelung mit Kupfer- und Koaxialkabeln und ermöglicht so Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit. Für bestehende Gebäude können die Baumaßnahmen zur Erschließung auf ein Minimum reduziert werden. Die im Haus vorhandene Infrastruktur von Kupfer- und Koaxialkabeln wird weiter genutzt. Die Glasfaserleitung wird durch eine kleine Bohrung in den Keller gelegt und dort auf die vorhandenen Leitungen umgesetzt. Im Haus und in der Wohnung selbst sind keine Bauarbeiten notwendig.
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  • Welche Internet Bandbreiten erhalten ich von Glasfaser Ostbayern als Internet Provider bzw. gibt es technische Einschränkungen wie bei normalem DSL?
    Glasfaser ist das physikalisch schnellste Übertragungsmedium. Die erreichbaren Bandbreiten sind nur abhängig von der eingesetzten Systemtechnik. Mit der derzeit verwendeten Technologie erreicht das Netz von Glasfaser Ostbayern eine Übertragungsrate von max. 1.000 MBit/s je Kunde. Die Standardangebote bzw. Tarife für Kunden werden mit Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s gestaltet, das entspricht der 50-fachen Geschwindigkeit einer durchschnittlichen DSL Breitband Verbindung. Einschränkungen, die von technischen oder physikalischen Parametern, wie z.B. die Entfernung zum Kabel-Hauptverteiler, abhängen, gibt es hierbei nicht
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Rechnung

  • Warum kann ich die Rechnungen im Kundenportal nicht öffnen?
    Rechnungen und Zonenübersichten sind im Kundenportal nur im elektronischen PDF-Format erhältlich. Dazu benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader.
  • Warum berechnet R-KOM eine Gebühr für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren?
    Bereits 1994 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zahlung per Lastschrift verpflichtet, den Telefonkunden nicht benachteiligt, wenn zum anderen auch die Möglichkeit eingeräumt wird, durch regelmäßige Überweisung zu bezahlen.
    Die Gebühr für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist begründet durch den Mehraufwand bei Überweisungstätigkeit. Eine Gebühr für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren in Höhe von 3,51 € brutto je Monat ist demnach zulässig.
  • Wieso muss ich die Rücklastgebühren tragen?
    Rücklastgebühren sind Bearbeitungs- und Verzugskosten, die durch die Rücklast einer Lastschrift, zum Beispiel mangels Deckung, anfallen und von der bearbeitenden Bank dem Kontoinhaber berechnet werden. Sie sind somit gesetzlich verpflichtet diese Kosten R-KOM zu erstatten (§§ 280 I, II, 286 II 4 BGB).
  • Kann ich den kompletten Rechnungsbetrag bei einer Reklamation einbehalten?
    Es ist rechtlich nicht zulässig, den gesamten Rechnungsbetrag einzubehalten, wenn sich Ihre Reklamation nur auf einen Punkt der Rechnung bezieht.
  • Bekomme ich von R-KOM Auskunft über die Verbindungen zu Sonderrufnummern?
    Mit der Beauftragung der technischen Freischaltung von Offline-Diensten gestatten Sie uns schriftlich, für die Rechnungsstellung dieser Dienste notwendige Daten (Kundendaten, Rechnungsadresse, Rufnummern, Angaben zur Datenspeicherung und zum EVN) an die Clearingstelle weiterzugeben. Wir leiten die Gespräche unentgeltlich durch, generieren keine Verbindungsdaten und geben dadurch diese auch nicht weiter. Die Verbindungsdaten werden vom Diensteanbieter generiert, mit dem der Kunde durch die Nutzung des Dienstes einen Vertrag geschlossen hat. Die Clearingstelle vergleicht diese Daten mit Verbindungdaten von beteiligten Verbindungsnetzbetreibern die gegebenenfalls. Durchleitungsentgelte bekommen, rechnet gegenüber dem Endkunden ab und verteilt die Entgelte auf die beteiligen Leistungserbringer.
  • Ich habe Sonderrufnummern gewählt. Bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis?
    Ja, im Einzelverbindungsnachweis der Clearingstelle. Mindestinhalt sind vollständige A- und B-Rufnummer, Datum, Zeit, Dauer, ggf. Zone/Dienst und Preis. Im EVN der R-KOM tauchen Gespräche zu Dienstanbietern im Offline-Billing nicht auf. Der EVN ist eine Detaillierung der Rechnung, auf die der Kunde einen Anspruch hat.
  • Ich bekomme plötzlich eine Rechnung über Sonderrufnummern. Die Gespräche wurden schon vor längerer Zeit geführt. Ist dies ein Betrugsversuch?
    Nein, definitiv nicht. Gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Abrechnung bis zu drei Jahre im Nachhinein möglich. Bei Geringstbeträgen ist es üblich, größere Zeiträume zusammenzufassen. Zum Teil verzichten Dienstanbieter und Clearingstelle sogar ganz auf die Abrechnung, wenn die Erstellung und Versand der Rechnung für Geringstbeträge nicht kostendeckend ist.
    Die monatliche Abrechung der R-KOM wie vertraglich definiert greift hier nicht. Sie schließen durch Nutzung der Offline-Dienste einen Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter. Die Bedingungen dieses Vertrags ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstanbieters. Beanstandungen einzelner Abrechnungspostitionen sind direkt an den Dienstanbieter zu richten; die Clearingstelle ist verpflichtet, die entsprechenden Kontaktdaten des Anbieters auf der Rechnung anzuführen.
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Wohnungswirtschaft / Immobilien

  • Wozu verpflichte ich mich mit meiner Unterschrift auf dem Nutzungsvertrag?
    Sie geben mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Netz von Glasfaser Ostbayern mehr nicht.
  • Was kostet mich das?
    Wenn das Gebäude innerhalb des definierten Ausbaugebietes liegt und der Gebäudeanschluss im Zuge der Ausbaumaßnahme erfolgt - nichts!
    Wenn das Gebäude mit einer Einzelmaßnahme erschlossen wird oder innerhalb eines Ausbaugebietes liegt, aber erst nachträglich erschlossen wird, weil z.B. zum Zeitpunkt des Ausbaus keine Gestattung vorlag, berechnen wir einen anteiligen Baukostenzuschuss.
  • Was muss ich als Gebäudeeigentümer tun bzw. wie versäume ich die Ausbaumaßnahme nicht?
    Keine Sorge. Alle Gebäudeeigentümer in einem geplanten Ausbaugebiet werden von uns rechtzeitig über den Ausbau informiert und um die Gestattung des Gebäudeanschlusses gebeten.
  • Bin ich verpflichtet meine Mieter zu fragen?
    Nein. Die Gestattung des Anschlusses ist alleinige Sache des Eigentümers bzw. des beauftragten Verwalters.
  • Werden die Bewohner oder meine Mieter dann automatisch auf R-KOM umgestellt?
    Nein. Die Gestattung des Anschlusses hat nichts damit zu tun. Sie oder die Bewohner müssen keine Produkte oder Dienstleistungen der R-KOM in Anspruch nehmen.
  • Wie werden die Mieter/Bewohner über Glasfaser Ostbayern informiert?
    Sobald der Ausbau in einem Gebiet abgeschlossen ist, wird R-KOM mit exklusiv für die Glasfaser-Infrastruktur gestalteten Produkten und Angeboten auf Sie und Ihre Mieter zukommen.
  • Ich habe bereits mit einem anderen Anbieter einen Nutzungsvertrag geschlossen. Darf ich trotzdem unterschreiben?
    Ja.
  • Was ändert sich an meiner Hausverkabelung?
    Nichts. Die Technik der R-KOM wird nur im Hausanschlussraum installiert. Wenn Bewohner die Glasfasertechnik nutzen, kann dafür die vorhandene Hausverkabelung genutzt werden.
  • In meiner Straße wird Glasfaser verlegt. Falls ich keinen Glasfaseranschluss wünsche, wird vor meiner Immobilie trotzdem der Gehsteig aufgerissen?
    Ja. Daher ist es sinnvoll, die eigene Immobilie bei den Ausbauarbeiten auch mit an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Wenn Sie sich erst nach den Sanierungsarbeiten für einen Anschluss entscheiden, sind eventuell erneut Tiefbauarbeiten nötig und der Anschluss kann nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
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